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Neubau altengerechtes Wohnen Pettenkoferstraße

 

Wohneinheiten 44 und eine Gemeinschaftsbücherei

 

Fertigstellung 2007

Gefördert mit Mittel aus dem Bayerischem Wohnungsbauprogramm.

 

 

Der winkelförmige 4-geschossige Baukörper erstreckt sich entlang der Pettenkofer- und Stollstraße. Zwei ein-Zimmer- und 42 zwei-Zimmerwohnungen werden über Laubengänge an der Straßenseite erschlossen. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Ein Teil der Wohnungen ist sogar rollstuhlgerecht.

 

In einem Teilbereich des Erdgeschosses wurde die Bücherei der benachbarten Pfarrgemeinde untergebracht. Im Hofbereich wurde eine Tiefgarage mit 36 Stellplätzen errichtet, die teilweise auch unter das Gebäude reicht.

 

Der winkelförmige Baukörper umgrenzt an zwei Seiten einen im Innenhof (bereits vorhandenen) Kindergarten.

 

Das energetische Konzept basiert auf hochgedämmten Hüllflächen kombiniert mit einer dezentralen, kontrollierten Wohnungslüftung. Zur Warmwasserbereitung wurden Solarkollektoren auf dem Dach installiert. Insgesamt konnte damit der Primärenergiebedarf auf unter 60 kWh pro m² Nutzfläche gesenkt werden.

 

Altersgerechtes Wohnen

So lange wie möglich in der eigenen Wohnung ...

 

Mit großer Freude nehmen wir alle gerne zur Kenntnis, dass die Prognosen über die Lebenserwartung von einem immer höher werdenden Lebensalter ausgehen.

Diese positive Entwicklung ermöglicht uns, die künftige Orientierung in einem Teilbereich des Wohnungsbaus gezielt an den Bedürfnissen älterer Menschen auszurichten.

Denn ältere Menschen haben fast immer den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben.

Deshalb haben wir eine Zielsetzung entwickelt, die sich auf verschiedene Schwerpunkte erstreckt:

 

 

Was versteht man unter dem Begriff barrierefreies Bauen?

 

barrierefreies Planen und Bauen – bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie barrierefrei sind, also von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.

 

Mit barrierefreiem Bauen ist die rechtzeitige Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, die die Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung, eines öffentlichen Ortes etc. durch alle Menschen ermöglicht, gemeint. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch oft die Termini „behindertengerechtes Bauen“, „Bauen für Alle“, „menschengerechtes Bauen“ oder „Design für Alle“ (Produkte, Systeme und Dienstleistungen sollen für eine möglichst große Benutzergruppe in einer möglichst breiten Umgebung benutzbar sein) gebraucht. Die Grundlage dafür sind diverse Normen und gesetzliche Regelungen.

 

Barrierefreies Bauen ist für viele Menschen eine unerlässliche Voraussetzung, um überhaupt mobil sein und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

 

In ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkte Menschen, Menschen mit Gehbehinderungen, Lähmungen oder fehlenden Gliedmaßen, die oft auf Hilfsmittel angewiesen sind wie Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen oder auch nur Haltegriffe oder Geländer, aber auch große oder kleine Menschen, darunter auch Kinder, Menschen mit Gepäck oder Kinderwagen benötigen, um sich frei bewegen zu können, vor allem ausreichend Platz, Durchgänge müssen ausreichend breit und hoch sein, Aufstellflächen ausreichend lang. Bewegungsflächen müssen eben sein, Höhenunterschiede oder Stufen sind für viele kaum überwindbare Hindernisse. Taster, Griffe o.ä. müssen in der richtigen Höhe sein, um sie z. B. vom Rollstuhl aus gut erreichen zu können.

 

Menschen, die in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit oder in der Informationsverarbeitung eingeschränkt sind, benötigen beispielsweise übersichtliche Raumanordnungen; Blinde und Sehbehinderte zudem Tastkanten oder Bodenindikatoren.

 

Innerhalb von Wohnungen wird Barrierefreiheit erreicht, durch:

- sicher zu verwendende und gut erreichbare Installationen, besonders in Küche und Bad,

- Sicherung der Mobilität durch Vermeidung von Absätzen und Bodenschwellen und

- großzügig dimensionierte Bewegungsflächen.